An dieser Stelle stellen wir Schwerpunktthemen aus unserem Portfolio vor, von denen wir glauben, dass diese auch für Ihr Unternehmen von ganz besonderer Bedeutung sind. Alle weiteren Themen finden Sie wie gewohnt über die Menüleiste.
Was bedeutet das konkret?
Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten zum Schutz des Persönlichkeitsrechts ist eine zentrale Verantwortung eines jeden Unternehmens.
Dies hat der Gesetzgeber bereits durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 18. Mai 2001 und dessen umfassender Novellierung vom 14. August 2009 festgeschrieben.
Die seit dem 25.05.2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verschärft die Auflagen nochmals deutlich – es besteht also dringender Handlungsbarf!
Haben Sie bisher schon die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllt, muss dennoch alles erneut auf den Prüfstand, um die Konformität zur DSGVO rechtzeitig sicherzustellen.
Falls Sie erst jetzt das Thema Datenschutz in Angriff nehmen, sollten Sie nicht länger zögern, damit die umfangreichen Arbeiten begonnen werden.
Meine persönliche Empfehlung:
Warten Sie nicht länger mit der Umsetzung der Vorgaben. Jede Verzögerung bedeutet ein verlängertes Bußgeld-Risiko!
Welche Lösung gibt es dafür?
Bestellung eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten mit der geforderten Fachkunde.
Was ist zu beachten?
Eine ausgebildete Fachkraft für Datenschutz weist im Rahmen einer Prüfung seine Fachkunde nach und erhält nach bestandener Prüfung das entsprechende Zertifikat.
Datenschutzbeauftragte müssen per Gesetz zwingend die erforderliche Fachkunde nachweisen können.
Da die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter zum Portfolio der ronau-it gehört, wurde eine entsprechende personengebundene Zertifizierung für Roger Naumer als
Fachkraft für Datenschutz (DEKRA zertifiziert)
erlangt.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt DSGVO.
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